
Ein Versehen bei der Vorbereitung einer Medienkonferenz zur Staatsrechnung 2025 hat den Kanton Appenzell Innerrhoden in eine heikle Lage gebracht. Statt nur der vorgesehenen Powerpoint-Präsentation erhielten anwesende Journalistinnen und Journalisten auf einem USB-Stick über 150 interne Dokumente mit hochsensiblen Informationen. Betroffen waren unter anderem Lohnlisten von Kantonsangestellten, Schuldnerverzeichnisse über insgesamt 2,7 Millionen Franken sowie Daten zu Personen, die auf der Fahndungsliste der Polizei stehen.
Der Vorfall wurde von der «Appenzeller Zeitung» publik gemacht, deren Redaktor den Stick nach der Medienkonferenz am 18. März mitgenommen und später am Computer angeschlossen hatte. Neben den Präsentationsfolien fand er detaillierte Angaben zu Arbeitspensen, Überstunden und Lohnstufen des Staatspersonals, Auskünfte zu kantonalen Studiendarlehen inklusive Wohnsituation und finanziellen Verpflichtungen der Studierenden sowie eine 159-seitige Übersicht über Firmen, Privatpersonen und Behörden mit offenen Forderungen gegenüber dem Kanton. Diese Daten waren ursprünglich für eine externe Revisionsstelle bestimmt.
Laut Landammann Roland Dähler handelt es sich um einen «tragischen Fehler und menschliches Fehlverhalten». Ein leitender Mitarbeiter der Finanzverwaltung soll es versäumt haben, die Revisionsdaten vom Stick zu löschen, bevor dieser an die Medien ausgegeben wurde. Bisher sei es gängige Praxis gewesen, externe Prüfer per USB-Stick zu beliefern, da diese keinen Zugriff auf das kantonale Netzwerk hätten. Der fehlbare Mitarbeiter soll nach derzeitigen Angaben nicht entlassen werden, dennoch stehen disziplinarische Massnahmen im Raum.
Die Redaktion der «Appenzeller Zeitung» gab den USB-Stick nach Bekanntwerden der Panne an die Behörden zurück und betonte, keine Kopien der Datensätze angefertigt zu haben. Damit seien laut Kanton derzeit keine sensiblen Informationen im Umlauf. Gleichwohl dürfte der Fall für Appenzell Innerrhoden ein juristisches und politisches Nachspiel haben. Die St. Galler Strafrechtsprofessorin Monika Simmler bezeichnete den Vorfall als «grob fahrlässig» und wies darauf hin, dass der Kanton seiner Pflicht zum Schutz hochsensibler Daten nicht nachgekommen sei. Die Staatsanwaltschaft wird nun klären müssen, ob Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Weitergabe bestehen – auch wenn Simmler dies für wenig wahrscheinlich hält.